Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich eine Privatpraxis.
Im Folgenden können Sie lesen, was das für Sie als meine Klient*in bedeutet.
Das Erstgespräch ist unverbindlich. In der ersten Therapiesitzung können Sie Ihr Anliegen bzw. Ihre derzeitige Situation erläutern. Ebenso stelle ich Ihnen mich und meine Arbeitsweise vor. Anschließend können wir zusammen besprechen, wie ich Ihnen am besten helfen kann.
Eine Einzeltherapiesitzung dauert in der Regel 50-60 Minuten, eine Paarberatung 90 Minuten. Es ist hilfreich, die Termine in einem regelmäßigen Turnus wahrzunehmen, einerlei ob eine kurz- oder langfristige Therapie vereinbart wird.
Die Gesamtdauer der Therapie hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Manchmal braucht man eine längerfristige Begleitung, manchmal können aber auch bereits wenige Gespräche für eine spürbare Entlastung sorgen.
Auch zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz bei Psycho-therapeut*innen mit Kassenzulassung können Sie von einigen Sitzungen als Selbstzahler bei mir profitieren.
Einzeltherapie:
85,00 € pro Sitzung (50 Min.)
Paarberatung:
135,00 € pro Sitzung (90 Min).
Coaching :
85,00 € pro Sitzung (50 Min.)
Die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet. In diesem Fall sind Sie als mein*e Klient*in Selbstzahler.
Paarberatung bzw. Paartherapie ist generell keine Kassenleistung. Damit ist sie immer eine Privatangelegenheit für Selbstzahler.
Auch Coaching ist keine Behandlungsleistung, sondern dient der Selbstentwicklung im Beruf oder Privatleben für Selbstzahler.
Als Selbstzahler*in haben Sie in meiner Praxis u.a. die folgenden Vorteile:
Gegebenenfalls haben Sie die Möglichkeit, die Therapiekosten als „Außerordentliche Belastungen“ steuerlich abzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuer-beratung
Private Krankenkassen und private Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen – je nach Vertrag – oft zumindest anteilig.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe sie die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (GebüH-Ziffern 19.1-19.8) erstattet.
Wenn Sie die Therapiekosten mit einer privaten Krankenversicherung abrechnen, erhalten Sie eine Rechnung mit Diagnoseschlüssel und GebüH- Ziffer.
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